Azofarbstoffe in Lebensmittelfarben

Gerade Kinder finden Süßigkeiten und Kuchen in bunten Farben unwiderstehlich. Wenn ihr eure Kuchen mit Lebensmittelfarben einfärben möchtet, solltet ihr unbedingt darauf achten, dass sie keine Azofarbstoffe enthalten. Die Azofarbstoffe zählen zu den Lebensmittelzusatzstoffen und sind daher mit E-Nummern gekennzeichnet.

Einige Azofarbstoffe können die Aktivität und die Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.

Diese Farbstoffe müssen einen Warnhinweis hierüber tragen:
  • E 102, Tartrazin
  • E 104, Chinolingelb
  • E 110, Gelborange S
  • E 122, Azorubin, Carmoisin
  • E 124, Conchenillerot A
  • E 129, Allurarot AC

Generell stehen alle Azofarbstoffe im Verdacht stark krebserregend zu sein. Außerdem können Sie Allergien und Pseudoallergien auslösen.

Liste der Azofarbstoffe ohne Warnhinweise:
  • E 123, Amaranth
  • E 151, Brilliantschwarz FCF
  • E 154, Braun FK
  • E 155, Braun HT
  • E 180, Litholrubin BK, Rubinpigment BK